Im Rahmen ihrer Aufgaben als Energiereferentin nahm Petra Blum am 21.10.2020 an einem Online-Vortrag der Energie-Agentur Südostbayern mit dem Thema „Mit regionaler Energie in die Zukunft - Photovoltaik, Alt-Anlagen & Batteriespeicher“ teil.
Ein sehr wichtiger Hinweis in dieser Veranstaltung lautete: Es gibt für alte PV-Anlagen derzeit keine Anschluss-Regelung im aktuellen EEG. Daraus folgt, dass es für Anlagen, die bis einschließlich 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden, ab 01.01.2021 keine Vergütung mehr bzw. sogar ein Verbot der Einspeisung gibt.
Derzeit liegt dem Bundeskabinett eine EEG-Novelle vor, die in erster Lesung am 23.09.2020 verabschiedet wurde, jedoch noch die 2. und 3. Lesung durchlaufen muss, ehe sie voraussichtlich am 18.12.2020 zur Abstimmung in den Bundesrat kommt. Danach muss diese noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und von der EU-Kommission freigegeben werden.
Sollte diese EEG-Novelle nicht rechtzeitig verabschiedet werden, müssen die PV-Anlagenbetreiber, deren Förderung zum 31.12.2020 abläuft, aktiv eine Lösung angehen, um eine illegale Einspeisung am 01.01.2021 zu verhindern.
Die Unterlagen zu diesem Online-Vortrag können jederzeit bei mir angefordert, bzw. auf der Homepage der Energie-Agentur Südostbayern heruntergeladen werden.